a) Die Firma Evotec ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen entsprechend ihrer freien Kapazitäten einzuhalten bzw.
ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die Erreichbarkeit der Firma Evotec beschränkt sich auf ihre üblichen Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der Nichterreichbarkeit des Verkäufers außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt, wie immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Firma Evotec
trifft
keine Haftung für Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen, welche nachweislich der Sphäre von Vorlieferanten der Firma Evotec zuzuordnen sind. Präkarien können nicht geltend gemacht werden.
b) Die Firma Evotec ist berechtigt, ihr Unternehmen zu Urlaubszwecken vorübergehend und im üblichen Ausmaß zu schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete Rechte oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit allfälligen während dieses Urlaubs auftretenden Problemen oder Ausfällen.
c) Die Firma Evotec ist prinzipiell berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
d) Die Firma Evotec ist jederzeit und uneingeschränkt berechtigt, zur Erfüllung aller ihr übernommenen Verpflichtungen aus dem Vertrag Subunternehmer ihrer Wahl zu beauftragen.
e) Alle Angebote auf diesen Web-Seiten richten sich an Handel und Gewerbe. Die Preisangaben verstehen sich immer netto zzgl. MwSt.
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