|
|
-›
AGB & Info
tml>
Neue Seite 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge zwischen Ihnen und uns auch in laufender und künftiger
Geschäftsverbindung. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch
unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Abgegebene Preise lauten auf Euro und
sind, wenn nicht anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer
enthalten.
2. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird nach
Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig. Wird eine wesentliche Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit seiner
Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen,
auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des
Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in
Höhe von 4% über Bankdiskont. Als Zahltag gilt der Eingang bei uns oder unserer
Bank.
3. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur endgültigen Einlösung der dafür
gegebenen Schecks oder Wechsel sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
resultierenden Forderungen einschließlich der in diesem Zusammenhang noch
entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen
in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits sind wir berechtigt,
nach Mahnung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sie sind zur Herausgabe
verpflichtet. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind Sie im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt und verpflichtet,
dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Wird die
Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so
treten sie schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware
ist dabei der in unserer Rechnung angewiesene Betrag zuzüglich eines
Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte
Dritter entgegenstehen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir heraus
verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung
zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen
Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur
Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware
verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben Sie durch Verbindung, Vermischung oder
Vermengung Alleineigentum, so übertragen Sie hiermit an uns Miteigentum nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der
Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Übersteigt der Wert der eingeräumten
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur
Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. Mit
Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der
Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an Sie über.
4. Lieferungen gelten ab Lager, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferant
übernimmt keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.
Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und
Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
5. Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, annähernd und
unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten. Außerhalb unseres Willens liegende Ereignisse in
eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u.ä.,
die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, verlängern die Lieferfristen
angemessen.
6. Abnahmeverzug Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns
die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das Recht zu, vom
Vertrag nur teilweise züruckzutreten und hinsichtlich des anderen Teils
Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb
angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht
prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem
Spediteur einzulagern.
7. Beanstandungen Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
der Ware schriftlich
geltend zu machen; ebenfalls Reklamationen wegen evtl. Mengenabweichungen
gegenüber den Versandpapieren. Ist die Beanstandung berechtigt, so behalten wir
uns vor, die Fehler abzustellen, neu zu liefern, oder den für die beanstandeten
oder fehlenden Waren berechneten Betrag gutzuschreiben.
8. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind auf jeden
Fall auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt.
Haftungseinschränkung nur, falls der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
beruht.
9. Erfüllungsort ist. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag,
aus Schecks und Wechseln und für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen, wird
Linz vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, da der Kunde nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; auf jeden Fall gilt diese
Vereinbarung, falls Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
10. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
|